Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1)

Kinder und Jugendliche haben Helmpflicht. 

(auch auf dem eigenen Pferd)

(Helm muss DIN EN 1384 erfüllen)

 

2)

Das Tragen der Reitkappe/Helm auf Schul- oder Leihpferden ist Pflicht, auch für Erwachsene.

(Helm muss DIN EN 1384 erfüllen)

 

3)

Erwachsenen mit eigenem Pferd wird das Tragen einer Reitkappe dringend empfohlen.

(Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für hieraus resultierende Unfallfolgen.)

 

4)

Den Anweisungen des Rittführers/Reitlehrers und dessen Hilfspersonen ist Folge zu leisten.

(Dies entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für sich und das Pferd.) 

 

5)

Teilnehmern können von der weiteren Teilnahme an Unterricht, Kursen oder Ritten ausgeschlossen

werden, wenn sie trotz wiederholter Aufforderung oder Belehrung durch den Rittführer/Reitlehrer oder dessen Hilfspersonen 

Anweisungen nicht befolgen, Dritte gefährden, schaden oder belästigen.

(Eine Rückvergütung der vereinbarten Beträge, auch anteilig, erfolgt in solchen Fällen nicht.)

(Mögliche Kosten für Rücktransporte, Gepäckabholung, etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers.)

 

6)

Kann oder will ein Teilnehmer eine Veranstaltung nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen,

besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Das gilt insbesondere auch dann, 

wenn ein Teilnehmer eine Veranstaltung abbrechen muss, weil sein eigenes Pferd nicht mehr reitbar/nutzbar ist.

 

7)

Kann oder will ein Teilnehmer eine Veranstaltung nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, 

kann er eine Ersatzperson benennen.

Der Rittführer/Reitlehrer behält sich das Recht vor, Ersatzpersonen abzulehnen, die auf Grund ihrer Qualifikation für die Teilnahme

an Unterricht, Kursen oder Ritten ungeeignet sind.

 

8)

Teilnehmer können vor oder während der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn erkennbar ist,

dass sie den Mindestanforderungen für die Veranstaltung nicht genügen.

Hier sind u.a. Alkohol, Drogen, gesundheitliche Verfassung, Abweichung vom zuvor 

angegebenen reiterlichen Können etc. zu nennen.

(Eine Rückvergütung der vereinbarten Beträge, auch anteilig, erfolgt in solchen Fällen nicht.)

(Mögliche Kosten für Rücktransporte, Gepäckabholung, etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers.)

 

9)

Die Gebühren für Unterricht, Kurse oder Ritte sind im Voraus, spätestens bei Beginn fällig.

 

10)

Das separate Ausweisen der Mehrwertsteuer ist nicht möglich.

 

11)

Kurzfristige Absage vor oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter ist auf Grund unvorhersehbarer Umstände möglich

(z.B. Krankheit, Verletzung des Rittführers, der Reitpferd, Reitverbote, Absage des Vermieters der Unterkünfte oder der 

Übernachtungsställe (Weiden), etc.).

In diesen Fällen erfolgt die Rückzahlung (ggf. anteilig bei Abbruch während der Veranstaltung) 

der bereits geleisteten Anzahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

12)

Vor Beginn und während einer Veranstaltung wird das Gastpferd Tauglichkeitstests unterzogen.

Ein Reiter kann vom Unterricht, Kurs oder Ritt ausgeschlossen werden, wenn ersichtlich ist, dass das Pferd nicht in der Lage ist den Ritt, Kurs oder Unterricht durchzuhalten, Schmerzen hat oder zu erwarten sind. (Lahmheit, Krankheit, Kondition, Verletzung, etc.)

Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt, der auf Kosten des Teilnehmers hinzugezogen werden kann.

 

13)

Der Teilnehmer kann von Unterricht, Kurs oder Ritt ausgeschlossen werden, wenn die Ausrüstung von 

Pferd oder Reiter unvollständig, fehlerhaft oder ungenügend ist.

 

14)

Für Gegenstände/Sachen/Eigentum der Teilnehmer wird nicht gehaftet.

 

15)

Kurzfristige Absage ist durch den Veranstalter ist bei schlechtem, reituntauglichem Wetter oder reituntauglichem Zustand

der geplanten Reitwege möglich.

In diesen Fällen erfolgt die Rückzahlung (ggf. anteilig bei Abbruch währen der Veranstaltung) 

der bereits geleisteten Anzahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

16)

Geplante Routen/Unterrichtsinhalte etc. können insbesondere auf Grund von Witterungseinflüssen, der Sicherheit oder Teilnehmerwünschen kurzfristig geändert werden.

 

17)

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

18)

Anmeldungen für Ritte/Kurse/Lehrgänge/Unterrichte/Veranstaltungen müssen spätestens zum in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt vorliegen. Ist kein Termin genannt, gilt als spätester Zeitpunkt der Anmeldung 1 Wochen von Beginn.

 

19)

Die Anmeldung wird erst gültig, wenn die in der Ausschreibung genannte Anzahlung 

eingegangen (Bank, bar) ist.

Bei Absagen durch den Kunden sind 50 % der Gesamtsumme der Veranstaltung 

bei Absagen zwischen 30 und 15 Tagen vor Beginn fällig. 

Bei Absagen durch den Kunden sind 100 % der Gesamtsumme der Veranstaltung 

bei Absagen zwischen 14 und 0 Tagen vor Beginn fällig. 

Bei Absagen vor diesen Zeiträumen wird die Anzahlung bzw. die bisher gezahlte Summe 

komplett zurück erstattet. 

 

20)

Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht, kann die 

Veranstaltungen ohne weitere Angaben abgesagt werden.

Ersatztermine können angeboten werden, sind aber nicht Pflicht.

Die bereits gezahlten Beträge werden in diesen Fällen ohne Abzüge zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

 

21)

Es dürfen nur Pferde teilnehmen, wenn sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.

 

 

22)

Es dürfen nur Pferde und Reiter teilnehmen, wenn sie haftpflichtversichert sind.

 

23)

Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. 

 

24)

Gerichtsstand ist Forchheim.

 

25)

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,

wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 

 

 

Haftungsausschluß

 

Eine Reitlehrer- sowie eine Schulpferdeversicherung ist abgeschlossen.

 

Eine Unfallversicherung für Reitschüler/Teilnehmer besteht nicht!

 

Für alle Schäden, auch und gerade gesundheitlicher Art, die Schülern, Mitreitern, deren Begleiter, Pferden

oder mitgebrachte Tieren (z.B. Hunde) im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, Wanderritten, dem Unterricht oder 

sonst im Stall oder dem Gelände der Little-Mountain-Ranch oder angerittener Höfe, Reitställe, etc. erleiden,

wird nur gehaftet, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind.

Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast, dessen 

Begleiter oder dessen Pferd, etc. unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. 

 

 

 

Gefahren beim Reiten und mit Tieren

 

Reiten ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet!

Unsere Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet.

Sie setzen sich beim Reiten bewusst der "typischen Tiergefahr" aus.

Pferde können beißen, treten, plötzlich loslaufen oder stehen bleiben, durchgehen, steigen und buckeln.

Diese Risiken können niemals ganz ausgeschalten werden! 

 

Auf dem Gelände der Little-Mountain-Ranch und der angerittenen Ställe/Reiterhöfe/etc. 

laufen Hunde, Esel, Ziegen, usw. frei herum. 

Auch diese können treten, zwicken, beißen, usw.!

 

 

 

              

HINWEIS:

 

Online-Streitbeilegung / OS-Plattform / Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über eine interaktive Website, auf die in allen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union elektronisch zugegriffen werden kann, eine Europäische Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen in der Europäischen Union wohnhaften Verbrauchern und in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmern zur Verfügung, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder der Online-Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. OS-Plattform / URL: http://ec.europa.eu/odr). Um eine Beschwerde auf dieser sog. OS-Plattform einzureichen, haben Verbraucher ein elektronisches Beschwerdeformular auszufüllen. Die einzelnen Informationen, die beim Einreichen einer Beschwerde obligatorisch anzugeben sind, werden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgeführt.

 

Frau Katja Drechsel – Katja-gibt-Unterricht – ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren 

vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.